Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

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Wasser

Das Wasserrecht ist bundeseinheitlich durch das Wasserrechtsgesetz 1959 geregelt. Es wird im Wesentlichen von den Bezirksverwaltungsbehörden und vom Landeshauptmann als Wasserrechtsbehörden vollzogen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Art und Umfang der Wasserbenutzungen.

Das Wasserrechtsgesetz unterscheidet zwischen öffentlichen Gewässern und Privatgewässern. Der Gemeingebrauch, das ist die unentgeltliche und ohne wasserrechtliche Bewilligung Benutzung des Wassers, ist für öffentliche und private Gewässer unterschiedlich geregelt. Beispiele für den Gemeingebrauch: Baden, Waschen, Schöpfen, Tauchen, etc.

Wasserbenutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, bedürfen einer wasserrechtlichen Bewilligung. Es können dies z.B. folgende Maßnahmen sein:

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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