Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

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Flachkollektoren

Gemäß dem Wasserrechtsgesetz sind Flachkollektoren in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten (Schutzgebiete, Schongebiete, Rahmenverfügungen) und in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung wasserrechtlich bewilligungspflichtig.
 
Dem Ansuchen an die zuständige Wasserrechtsbehörde für Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Gewinnung von Erdwärme mit Flachkollektoren sind gemäß § 103 WRG 1959 folgende Projektunterlagen anzuschließen, welche von einem Fachkundigen unter Namhaftmachung des Verfassers auszuarbeiten sind:

  • Technischer Bericht
  • Planbeilagen

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
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