Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
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Ableitung von Niederschlagswässern

Die Versickerung von Niederschlagswässern ist oft aufgrund des Bodenaufbaues oder aus anderen Gründen (Rutschungsgefahr etc.) nicht möglich. In diesen Fällen können diese Wässer in einen Vorfluter abgeleitet werden. Dabei ist zu beachten, dass Rückhaltevorrichtungen (sogenannte Retentionen) geschaffen werden, um die Gewässer mengenmäßig nicht zu belasten.

 

Zusätzlich kann die Vorreinigung dieser Wässer erforderlich sein. Diese Reinigung kann unter anderem durch die Vorschaltung von Absetzbecken oder durch Vorschaltung von Sickermulden mit Humusschicht erfolgen. Eine wasserrechtliche Bewilligung ist in der Regel erforderlich, sofern die Einleitung nicht als Gemeingebrauch anzusehen ist.

 

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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