Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

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Unterbringung in Heimen

Hilfe zur Pflege umfast alle erforderlichen Maßnahmen persönlicher Hilfe, Sachleistungen und Hilfe in stationären Einrichtungen für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung der Betreuung und Hilfe bedürfen.

Hilfe zur Pflege umfasst alle erforderlichen Maßnahmen persönlicher Hilfe, Sachleistungen und Hilfe in stationären Einrichtungen für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung der Betreuung und Hilfe bedürfen.

Als derartige Hilfe kommt insbesondere Hilfe in stationären Einrichtungen in Betracht, sofern der Pflegebedarf nicht durch andere Hilfen, wie zum Beispiel Mobile Betreuung, Soziale Hauskrankenpflege, Kurzzeitpflege, abgedeckt werden kann.


Zur Kostendeckung der Heimentgelte werden die Pension, alle sonstigen Einkünfte und das Pflegegeld (abzüglich Freibetrag laut Sozialhilfeverordnung) herangezogen. Ist das Einkommen eines/r Heimbewohners/in zu gering, kann beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) Sozialhilfe beantragt werden.

Auskünfte erteilen die Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften sowie die Sozialberatungsstellen.
Anträge sind einzubringen bei:
  • der Wohnsitzgemeinde,
  • der Bezirkshauptmannschaft/Magistrat oder
  • der Sozialberatungsstelle

Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at

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