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Mopedführerschein (Führerscheinklasse AM)

Seit 1. September 2009 ist zum Lenken eines Mopeds ein Mopedausweis erforderlich. Seit 19. Jänner 2013 werden keine Mopedausweise ausgestellt, sondern es wird eine Lenkberechtigung für die Klasse AM erteilt.

Seit 19. Jänner 2013 ist für das Lenken von Mopeds die Lenkberechtigung Klasse AM erforderlich. Diese Klasse befindet sich am Führerschein – daher muss ein Scheckkartenführerschein ausgestellt werden. Die Klasse AM kann ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erworben werden. Die Ausbildung zur Erlangung der Lenkerberechtigung kann frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden. Ein Moped ist ein Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer max. zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Wurde bereits ein Führerschein (z.B. L17) erworben, ist kein Mopedausweis mehr nötig.

 

Voraussetzungen:

 

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Theoriekurs über sechs Unterrichtseinheiten und einer Prüfung darüber (Mopedprüfung)
  • Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten am Übungsplatz
  • Praxiskurs über zwei Unterrichtseinheiten Lenken im öffentlichen Verkehr
  • Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber der Instruktorin/dem Instruktor bzw. der Fahrlehrerin/dem Fahrlehrer
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten, sofern das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde
  • Ärztliches Gutachten, wenn die Klasse AM nach Vollendung des 20. Lebensjahres beantragt wird.

Eine Unterrichtseinheit hat 50 Minuten zu betragen. Der sechsstündige Praxiskurs am Übungsplatz kann zugunsten des Fahrens im Verkehr verkürzt werden, sofern die Gesamtdauer von acht Übungseinheiten für die Praxisausbildung nicht unterschritten wird.

 

Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille!

 

Für das Lenken von Invalidenkraftfahrzeugen, die eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h aufweisen, ist ebenfalls eine Lenkberechtigung der Klasse AM notwendig.

 

Zuständige Stellen

Fahrschulen, Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ, ÖAMTC) oder ermächtigte Stellen (z.B. Polytechnische Schulen)

 

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm)
  • 15-Jährige benötigen eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

 

Übergangsbestimmungen

Seit 1. September 2009 müssen Lenkerinnen und Lenker von Mopeds einen Mopedausweis oder eine Lenkberechtigung der Klasse AM besitzen. Mopedausweise bleiben weiterhin gültig, müssen jedoch bis zum 19. Jänner 2033 in einen Führerschein der Klasse AM umgeschrieben werden.


Kosten: 60,50 EUR

Rechtsgrundlagen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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