Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-grieskirchen.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Allgemeines

Der Personalausweis wird in Scheckkartenformat ausgestellt, er dient zur Feststellung der Identität und hat darüber hinaus in den meisten Staaten Europas Gültigkeit als Reisedokument.

Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wurde ein Identitätsausweis für österreichische StaatsbürgerInnen geschaffen, der dem internationalen Standard bei Identitätsdokumenten entsprechend als Plastikkarte im Format der Scheckkarte, Kreditkarte, Kundenkarte usw. ausgegeben wird.
 
Hinweis: Dieser Ausweis ist mit modernsten, fälschungssicheren Methoden hergestellt und auf Grund seines Materials besonders langlebig und widerstandsfähig.
Das Format des Identitätsausweises hat den Vorteil, dass der/die StaatsbürgerIn den Ausweis jederzeit bei sich führen kann und sich damit gegenüber Behörden, Sicherheitsorganen und im privaten Bereich ausweisen kann.

Achtung:
Der Identitätsausweis gilt als Ausweisdokument innerhalb des Landes, stellt jedoch keinen Passersatz dar, wie der Personalausweis.
Der Identitätsausweis hat kein "gilt bis"-Datum. Er wird nur dann ungültig, wenn Sie am Lichtbild nicht mehr eindeutig erkennbar sind, sich Ihre Personendaten geändert haben oder die Eintragungen oder die Unterschrift am Ausweis nicht mehr lesbar sind.

Zuständige Behörde:
  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr

Gebühren:

61,50 Euro in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte)


Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag (Bürgertag) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
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