Alle Gemeinden eines politischen Bezirkes bilden je einen Bezirksabfallverband. In seinem Verbandsbereich hat der Bezirksabfallverband unter anderem Haushalte, Anstalten, Betriebe und sonstige Arbeitsstellen in Angelegenheiten der Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu informieren und zu beraten und die für eine geordnete Sammlung erforderliche Organisation einzurichten (Altstoffsammelzentrum) oder einrichten zu lassen.