Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at • www.bh-schaerding.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Ausstellung eines Duplikates des Typenscheines

Bei Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins stellt der Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheines aus. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

Bei Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins stellt der Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins aus. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

Gleiches gilt bei Verlust oder Diebstahl eines Einzelgenehmigungsbescheids, wobei in diesem Fall das Duplikat beim Amt der Landesregierung zu beantragen ist.

Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Die Bezirkshauptmannschaft (in Städten mit eigenem Statut: die Bundespolizeidirektion) stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dazu reicht ein formloser Antrag.

Gebühren:

Pauschalgebühr für die Unbedenklichkeitsbescheinigung: 20,80 Euro

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Schärding • Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at

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