Bringung nennt man die Beförderung von Holz aus dem Wald. Bringungsanlagen ermöglichen bzw. erleichtern dies, z.B. Forststraßen und Seilkräne. Vor der Neuerrichtung von Bringungsanlagen ist eine Anmeldung bei der Forstbehörde erforderlich bzw. wenn öffentliche Interessen berührt werden, ist eine Bewilligung zu beantragen.
Bringungsanlagen (wie Forstwege, auch Erdwege) dürfen nur aufgrund einer Planung und unter der Bauaufsicht befugter Fachkräfte errichtet werden. Es ist rechtzeitig mit der Forstbehörde Verbindung aufzunehmen.
Beizubringende Unterlagen:
- Antrag und eine genaue Beschreibung der zu errichtenden Bringungsanlage
Kosten:
- Antrag: 14,30 Euro
- Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
- eventuelle Kommissionsgebühr
Antragsformulare und weitere Unterlagen erhalten Sie bei den Forsttechnischen Diensten.