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Winterreifen- und Schneekettenpflicht

Winterreifenpflicht ab 1. November bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen.

Winterreifen

Quelle: Adobe Stock

Winterreifenpflicht besteht

für Pkw und Lkw über 3,5 t in der Zeit von 1. November bis 15. April

für Omnibusse in der Zeit von 1. November bis 15. März. 


Das bedeutet, dass beim Betrieb des Fahrzeuges zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein müssen.    

 

Pkw und Lkw unter 3,5 t dürfen in der Zeit von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

 

Im Zeitraum  vom 1. November bis 15. April müssen mit allen Lkw über 3,5 t und Omnibussen geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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