Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-grieskirchen.gv.at

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Import von Tieren bzw. Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr mit Tieren (IGH)

Mit Wegfall der Grenzkontrollen an den österreichischen Außengrenzen gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten war es erforderlich geworden, die Überwachung des Tierverkehrs und des damit verbundenen Risikos der Übertragung von Krankheiten durch ein anderes System abzusichern.


So wurde zunächst das ANIMO ("animal movement") – System entwickelt, welches durch das zur Zeit praktizierte TRACES – System abgelöst wurde. Im Zuge der Entwicklung dieses Internetsystems wurde auf die Gestaltung einer EU-weit einheitlichen Gesundheitsbescheinigung, welche per Knopfdruck in den erforderlichen Sprachen erstellt werden kann, Rücksicht genommen. Weiters sieht dieses System vor, dass Betriebe, welche am innergemeinschaftlichen Handelsverkehr teilnehmen möchten, zu validieren sind, d. h., dass sie vom jeweiligen Amtstierarzt behördlich zuzulassen sind.


Zusätzlich zur Internetmeldung, welche von der zuständigen Veterinärbehörde des Herkunftsbetriebes an die zuständige Veterinärbehörde des Bestimmungsbetriebes erfolgt, muss der Bestimmungsbetrieb mindestens einen Werktag vor der geplanten Ankunft der Tiere dies seiner Veterinärbehörde (Amtstierarzt) melden. Erhält ein Lebensmittelbetrieb von einem Betrieb eines EU-Mitgliedsstaates tierische Lebensmittel, so muss er dies spätestens bei der Ankunft in seinem Betrieb bei der Bezirkshauptmannschaft melden. Diese Bestimmungen sind in der Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 (EBVO, BGBl. II 2001/355 idgF) festgehalten.


Vom Amtstierarzt werden diese Sendungen nach Gewichtung des Risikos kontrolliert und erforderlichenfalls stichprobenartige Untersuchungen in die Wege geleitet bzw. durchgeführt.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag (Bürgertag) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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