Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-grieskirchen.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Einsatz von Fischmehl

BSE-Landwirtschafts-Verordnung 2004 (BGBl II 2004/258)
Fischmehl als Einzelfuttermittel darf nur von reinen Schweinehaltungsbetrieben eingesetzt werden. Eine Meldung mittels vorgegebenem Meldeblatt (erhältlich bei der Bezirksbauernkammer bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft) ist vor erstmaliger Anwendung bei der Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen. Auf diesen Betrieben dürfen keinesfalls Wiederkäuer gehalten werden.

 

Fischmehlhältiges Ergänzungsfuttermittel darf von allen Betrieben eingesetzt werden, wobei von kombinierten Betrieben (Wiederkäuer und Schweine) vor erstmaliger Anwendung eine Meldung mittels vorgegebenem Meldeblatt (erhältlich bei der Bezirksbauernkammer bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft) bei der Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen ist. Die gleichen Bestimmungen gelten für den Einsatz von Di- und Tricalciumphosphat sowie hydrolysierter Proteine.


 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag (Bürgertag) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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