Tiere, welche aufgrund einer Notsituation geschlachtet werden müssen, aber aus Tierschutzgründen nicht mehr transportfähig sind, werden nach erfolgter tierärztlicher Lebendtieruntersuchung am landwirtschaftlichen Betrieb betäubt und entblutet. Anschließend müssen diese Tierkörper, begleitet von einer Notschlachtungsbestätigung durch den Lebenduntersuchungstierarzt unverzüglich und hygienisch bestmöglich zur weiteren Bearbeitung in einen zugelassenen Betrieb verbracht werden.