Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Tierschutzombudsstelle

Im neuen Tierschutzgesetz (TSchG) ist auch eine Tierschutzombudsstelle verankert, wobei dieser Tierschutzombudsstelle in Verwaltungsverfahren nach diesem Bundesgesetz Parteistellung zukommt.

 

Der Verdacht auf Vorliegen einer Tierquälerei ist entweder bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Pol. oder Veterinärfachdienst) zu melden. Diese Mitteilungen werden durch den Amtstierarzt abgeklärt.


Zusätzlich sind jährlich zwei Prozent der landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe einer Kontrolle auf Einhaltung der Bestimmungen bzw. Vergehen nach dem TSchG zu kontrollieren, wobei die Auswahl der Betriebe nach einer Gewichtung erfolgt.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at

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