Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at • www.bh-freistadt.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Herstellung von Fütterungsarzneimittel

Landwirte, welche in Zusammenarbeit mit Ihrem Betreuungstierarzt beabsichtigen, auf Ihrem Betrieb Fütterungsarzneimittel aus entsprechenden Fütterungsarzneimittelvormischungen für den eigenen Tierbestand selbst herzustellen, müssen dies bei der Bezirksverwaltungsbehörde melden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln wird dem landwirtschaftlichen Betrieb eine Registernummer, welche die Identifizierung des Betriebes ermöglicht, zugeteilt. Die Herstellung und Anwendung von Fütterungsarzneimitteln ist zu dokumentieren.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Freistadt • Promenade 5 • 4240 Freistadt
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