Seit 1. Juli 2007 ist die Neuregelung (Fördermodell) zur 24-Stunden-Betreuung in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung für die Inanspruchnahme dieses Betreuungsmodells. Bis 31. Dezember 2007 übernimmt der Bund die Kosten für diese Förderung. Abgewickelt werden die Förderungen in diesem Zeitraum über das Bundessozialamt mit seinen neun Landesstellen.
Diese Regelung gilt befristet bis 31. Dezember 2007. Für die Zeit danach wird in Zusammenarbeit mit den Ländern ein einheitlich abgestimmtes Fördermodell erarbeitet.
Informationen und Antragsformulare können Sie auf der Internet-Plattform "Pflege daheim" abrufen. Telefonische Auskünfte werden unter kostenlosen Telefon-Hotline 0800-20 16 22
(Mo. - Fr. von 8 bis 16:00 Uhr) erteilt.
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