Mit 11. Jänner 2008 ist die 11. FSG-Novelle (Novelle zum Führerscheingesetz) in Kraft getreten. Sie bringt mehr Bürgerfreundlichkeit durch Neuerungen beim Führerschein.
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Anzeigepflicht bei Namens- und Wohnsitzänderungen entfällt
Der Führerscheininhaber ist ab sofort nicht mehr verpflichtet, die zuständige Führerscheinbehörde über eine Änderung des Familiennamens oder des Wohnsitzes zu informieren. Diese Neuerung kommt vor allem jenen zugute, die umziehen oder nach einer Eheschließung oder Scheidung ihren Familiennamen ändern. Bisher mussten diese Änderungen binnen sechs Wochen gemeldet werden. -
Sprengelbindung bei Auswahl des Führerscheinarztes entfällt
Ab sofort entfällt die Sprengelbindung der sachverständigen Ärzte für Allgemeinmedizin für die medizinische Führerscheinuntersuchung. Jeder Arzt aus der Liste für Führerscheinuntersuchungen kann dazu konsultiert werden, auch wenn dieser nicht im eigenen Bezirk tätig ist. Die bisherigen Ermächtigungsbescheide bleiben unverändert.
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Promillegrenzen
Vor Vollendung des 20. Lebensjahres dürfen ein Motorrad, ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug und ein Invalidenkraftfahrzeug nur dann in Betrieb genommen und gelenkt werden, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.