Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
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Nach Ungarn nur mit gültiger Begutachtungsplakette ("Pickerl")

Auch für in Österreich zugelassene Kraftfahrzeuge gilt in Ungarn, dass sie eine Begutachtungsplakette haben müssen, deren Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist.

Nach ungarischem Recht dürfen Fahrzeuge im Straßenverkehr nur dann verwendet werden, wenn die Gültigkeitsdauer der Begutachtungsplaketten ("Pickerl") nicht abgelaufen ist. Im Gegensatz zur österreichischen Rechtslage kennt das ungarische Rechtssystem keine Toleranzfrist.
 
Bei Fahrten mit Fahrzeugen, bei denen die Gültigkeitsfrist der Begutachtungsplakette abgelaufen ist, besteht in Ungarn die Gefahr, dass den Lenkern an Ort und Stelle die Zulassungsbescheinigungen und die Kennzeichentafeln abgenommen werden.

 

Wir empfehlen daher, darauf zu achten, bei Fahrten nach Ungarn nur solche Fahrzeuge verwendet werden, bei denen die Gültigkeitsdauer der Begutachtungsplakette noch nicht abgelaufen ist.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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