Die Ausstellung eines Mopedausweises für Motorfahrräder und/oder Invalidenkraftfahrzeuge für jene Personen, die glaubhaft machen, dass sie vor dem 1. September 2009 ein Motorfahrrad (Moped) gelenkt haben, ohne im Besitz eines Mopedausweises zu sein, ist ohne Absolvierung der nötigen Schulungen nur mehr bis 1. September 2011 möglich. Ab 2. September 2011 müssen die Schulungen ohne Ausnahme von allen Personen, die Motorfahrräder lenken, und somit einen Mopedausweis benötigen, absolviert werden!
Die Ausstellung eines Mopedausweises erfolgt von Fahrschulen und Autofahrerclubs (ÖAMTC und ARBÖ).