Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Ablauf der Frist für die formlose Ausstellung eines Mopedausweises

Die Ausstellung eines Mopedausweises für Motorfahrräder und/oder Invalidenkraftfahrzeuge für jene Personen, die glaubhaft machen, dass sie vor dem 1. September 2009 ein Motorfahrrad (Moped) gelenkt haben, ohne im Besitz eines Mopedausweises zu sein, ist ohne Absolvierung der nötigen Schulungen nur mehr bis 1. September 2011 möglich. Ab 2. September 2011 müssen die Schulungen ohne Ausnahme von allen Personen, die Motorfahrräder lenken, und somit einen Mopedausweis benötigen, absolviert werden!

 

Die Ausstellung eines Mopedausweises erfolgt von Fahrschulen und Autofahrerclubs (ÖAMTC und ARBÖ).

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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