Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein.
Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Landespolizeibehörden ihren Sitz haben, manche Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften von der jeweiligen Landespolizeidirektion oder dem Magistrat wahrgenommen werden.
Für weitere Informationen klicken Sie auf einen der folgenden Punkte:
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Stufen-Führerschein der Klasse A.
Ab 19. Jänner 2013 treten an Stelle der bisherigen Klasse A bzw. "Vorstufe A" die Klassen A1, A2 und A. Die Lenkberechtigung muss jeweils einzeln erworben werden.
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Umschreiben eines Heeresführerscheines.
Der beim Bundesheer erworbene Heeresführerschein kann auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden. Dies ist maximal innerhalb eines Jahres nach Ende des Präsenzdienstes möglich.
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Führerschein mit 17 (L17).
Die Führerscheinausbildung für die Klasse B kann bereits mit 15,5 Jahren begonnen und die praktische Fahrprüfung ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
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Führerscheinklassen.
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Duplikat eines Führerscheines.
Mit der Ausstellung des neuen Führerscheins verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Er ist der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen.
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Alkohol am Steuer.
Die Alkoholgrenzen bzw. die mit einer Überschreitung dieser Grenzen verbundenen Rechtsfolgen hängen von der Art des Führerscheins bzw. der Führerscheinklasse oder Unterklasse ab, die zum Lenken des jeweiligen Fahrzeuges berechtigt.
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Übungsfahrten.
Es besteht die Möglichkeit, die Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchzuführen. Übungsfahrten sind für alle Führerscheinklassen mit Ausnahme der Klasse A möglich.
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EU und EWR Staaten.
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Umschreibung eines ausländischen Führerscheines.
Ob ein im Ausland ausgestellter Führerschein in eine österreichische Lenkberechtigung umgeschrieben werden kann, hängt davon ab, in welchem Land diese Lenkberechtigung ausgestellt wurde.
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Führerschein für Menschen mit Beeinträchtigung.
Voraussetzung für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist, dass die jeweilige Person zum Lenken des entsprechenden Kraftfahrzeuges auch gesundheitliche geeignet ist.
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Scheckkartenführerschein.
Ab 1. März 2006 gibt es den Führerschein im Scheckkartenformat. Ab 19. Jänner 2013 werden EU-weit nur mehr befristete Scheckkartenführerscheine ausgegeben.
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Erwerb einer Lenkberechtigung.
Der Führerschein berechtigt zum Lenken von Kraftfahrzeugen der jeweiligen Kategorie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Die Lenkberechtigung richtet sich also nach Klassen beziehungsweise Unterklassen.
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Abnahme und Entzug.
Die Behörde kann unter bestimmten Voraussetzungen die Entziehung der Lenkberechtigung verfügen.
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Beispiele für schwere Verstöße.
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Mopedführerschein (Führerscheinklasse AM).
Seit 1. September 2009 ist zum Lenken eines Mopeds ein Mopedausweis erforderlich. Ab 19. Jänner 2013 werden keine Mopedausweise mehr ausgegeben, sondern eine Lenkerberechtigung für die Klasse AM erteilt.
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Mindestalter Führerscheinprüfung.