Klasse |
Ausbildungsbeginn |
Ablegen der Theorieprüfung frühestens |
Ablegen der Fahrprüfung |
Ausstellung des Führerscheins |
Mopedausweis *) |
mit 14 ½ Jahren |
mit 14 ½ Jahren |
keine Fahrprüfung notwendig |
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres |
Vorstufe A |
mit 17 ½ Jahren |
mit 17 ½ Jahren |
zwei Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahres |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres |
A |
mit 20 Jahren |
mit 20 ½ Jahren |
mit Vollendung des 21. Lebensjahres |
Mit Vollendung des 21. Lebensjahres |
B |
mit 17 ½ Jahren |
mit 17 ½ Jahren |
zwei Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahres |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres |
B 17 |
mit 16 Jahren |
mit 17 Jahren und 3.000 km Fahrpraxis |
mit Vollendung des 17. Lebensjahres |
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres |
C1 und E |
mit 17 ½ Jahren |
mit 17 ½ Jahren |
zwei Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahres |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres |
C + D |
mit 17 ½ Jahren |
mit 17 ½ Jahren |
mit Vollendung des 18. Lebensjahres |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres Gilt vorerst für C1 Gilt ab Vollendung des 21. Lebensjahres als C |
F |
mit 15 ½ Jahren |
mit 15 ½ Jahren |
mit Vollendung des 16. Lebensjahres |
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres |
*) Beim Mopedausweis ist die Ausbildung auch in der Schule oder bei den Autofahrerclubs (ARBÖ oder ÖAMTC) möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mopedausweis von der Behörde bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgestellt werden.