Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
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Wald - Bestätigungen für das Finanzamt - Kalamitäts-Nutzungsbestätigung

Der Forsttechnische Dienst hat auf Antrag einer Waldeigentümerin/eines Waldeigentümers forstfachliche Gutachten zu Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt zu erstatten. Diese Kalamitäts-Nutzungsbestätigung ist dem Finanzamt zu übermitteln.

Der Forsttechnische Dienst hat auf Antrag einer Waldeigentümerin/eines Waldeigentümers forstfachliche Gutachten zu  Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt zu erstatten. Diese Kalamitäts-Nutzungsbestätigung ist dem Finanzamt zu übermitteln.

Beizubringende Unterlagen

  • Antrag mit Angabe des zu bestätigenden Sachverhalts (Schadholzmenge, Schadensursache, Waldort etc.)

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

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