In der Faschingszeit finden wieder zahlreiche Feiern und Veranstaltungen statt.
Um nicht alkoholisiert am Steuer erwischt zu werden und ohne Probleme sicher nach Hause zu kommen, bieten sich beispielsweise folgende Möglichkeiten an:
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Taxis
- Allenfalls vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Heimbringerdienste
- Eine Person in der Gruppe verzichtet gänzlich auf den Konsum von Alkohol und bringt die anderen sicher nach Hause
Wer dennoch mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Alkoholgehalt im Blut/in der Atemluft | Geldstrafe in Euro | Führerscheinentzug / Maßnahmen |
---|---|---|
0,50 Promille (0,25 mg/l) - 0,79 Pomille (0,39 mg/l) | 300 bis 3.700 | Eintrag im Führerscheinregister (Vormerkdelikt) |
0,80 Promille (0,40 mg/l)- 1,19 Promille (0,59 mg/l) | 800 bis 3.700 | Mindestens 1 Monat + Verkehrscoaching |
1,2 Promille (0,60 mg/l) – 1,59 Promille (0,79 mg/l) | 1.200 bis 4.400 | Mind. 4 Monate + Nachschulung |
1,6 Promille (0,80 mg/l) und mehr, oder Verweigerung | 1.600 bis 5.900 |
Mind. 6 Monate + verkehrspsychologische Stellungnahme (VPU) |
Weiters verlängert sich die Entzugsdauer zusätzlich:
- bei einem Unfall mit Sachschaden/Personenschaden
- bei einer begangenen Fahrerflucht
- bei Berufskraftfahrern mit der FS Klasse C/D
- pro rechtskräftigem Vormerkdelikt (innerhalb von 2 Jahren)
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