Das Jagdrecht beinhaltet das ausschließliche Recht, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, innerhalb eines Jagdgebietes das Wild zu hegen, zu verfolgen, zu erlegen, zu fangen und sich dieser und dessen nutzbare Teile anzueignen.
Die Jagd ist unter Einhaltung des Oö. Jagdgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen auszuüben.