Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über verkehrsrechtliche Bestimmungen, die in ihren Aufgabenbereich fallen.
Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Landespolizeibehörden ihren Sitz haben, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften in verkehrsrechtlichen Fragen von diesen Behörden wahrgenommen werden.
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