Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Güterverkehr - Transit, Sondertransporte

Das Wochenendfahrverbot gilt an Samstagen von 15:00 bis 24:00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 22:00 Uhr.

Verboten ist das Befahren von Straßen

  • mit Lastkraftwagen samt Anhänger, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt; ausgenommen ist die Beförderung von Milch
  • mit Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
    Ausnahmen bestehen unter anderem für die Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, von leicht verderblichen Lebensmitteln, für die Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, usw.
  • Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot:

Vom Wochenendfahrverbot können im Einzelfall Ausnahmen bewilligt werden, wenn ein

  • erhebliches persönliches Interesse vorliegt
  • erhebliches wirtschaftliches Interesse vorliegt
  • gesetzlich oder sonst obliegende Aufgaben nur unter besonderer Erschwernis durchgeführt werden könnten.

Zuständigkeit:

Zuständige Behörde ist bei Fahrten

  • innerhalb des Bezirkes: die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
    Fragen:

    Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zur Verfügung:

    Telefon: (+43 7582) 685-0

    Email: bh-ki.post@ooe.gv.at

    Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Online-Formular (sh. unten).

  • durch mehrere Bezirke: die Landesregierung

  • durch mehrere Bundesländer: alle beteiligten Landesregierungen

Kosten:

 

Stempelgebühr: 14,30 Euro

Verwaltungsabgaben:

 

 I. für eine einmalige Fahrt  
  a) pro Fahrzeug  20,00 Euro
  b) pro Kfz-Zug oder Sattel-Kfz 30,00 Euro
II. für mehrmalige Fahrten  
  a) pro Fahrzeug   73,00 Euro
  b) pro Kfz-Zug oder Sattel-Kfz  104,00 Euro

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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