Landeskorrespondenz
(LK) Am 17. März 2015 fand in St. Pölten die Konferenz der Landes-Kinder-und Jugendhilfereferent/innen statt. Dort wartete eine umfangreiche Tagesordnung auf die zuständigen Landespolitiker/innen, auf der u.a. folgende Themen zur Diskussion standen:
Karenz für Pflegepersonen: Langjährige Forderung vor Erfüllung?
Wenn eine Pflegefamilie im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ein Pflegekind aufnimmt, gelten für sie – im Unterschied zur Adoption – die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und des Väterkarenzgesetzes nicht. Schon lange besteht daher die Forderung nach einer Gleichstellung der Ansprüche. Zuletzt wurde dieses Anliegen an das Familien- und das Sozialministerium herangetragen. Inzwischen gab es auch Signale, dass eine entsprechende Änderung möglich wäre. „Ich erwarte mir, dass nach den Ankündigungen jetzt auch rasch die Umsetzung erfolgt“, so Landesrätin Gertraud Jahn, „es ist höchst an der Zeit, dass Pflegeeltern, die eine so wichtige Aufgabe für die Gesellschaft übernehmen, in diesem Punkt nicht benachteiliget werden. Es freut mich sehr, dass die anwesenden Familienministerin die rasche Umsetzung binnen Jahresfrist zugesagt hat.“
Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen
Derzeit gibt es in den Ländern höchst unterschiedliche Modelle der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen. Die Kinder- und Jugendhilfereferent/innen der Bundesländer einigten sich deshalb darauf, zu dieser Thematik eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, um verschiedene Absicherungsmodelle auszuarbeiten.
Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen durch Medien
Die Landes-Kinder-und Jugendhilfereferent/innenkonferenz befasste sich auch damit, ob die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen durch das bestehende Mediengesetz ausreichend geschützt sind. Bei besonders tragischen familiären
Ereignissen wurden schon gute Erfahrungen mit einer sensibleren Berichterstattung gemacht. Ähnlich soll dies auch für andere Ereignisse gelten, wenn Kinder involviert sind: „Detaillierte Berichte über Misshandlung oder über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verletzen deren Persönlichkeitsrechte. Wir möchten eine bessere, verbindliche Regelung erreichen“, nennt Landesrätin Jahn das angestrebte Ziel.
Lückenschluss im Unterhaltsvorschussrecht
Schon kurz nach ihrem Amtsantritt hat sich Sozial-Landesrätin Jahn für einen Lückenschluss im Unterhaltsvorschussrecht stark gemacht. Ebenso wie die Landes-Frauen- und Familienreferent/innen wendeten sich nun die Kinder- und Jugendhilfereferent/innen an den Bund mit der Forderung, die bisher rechtlich nicht erfassten Fälle zu regeln.
Unterhaltsvorschuss wird derzeit z.B. nicht geleistet, wenn
- der Vater nicht bekannt oder untergetaucht ist,
- wenn das Einkommen des Vaters unter dem Existenzminimum liegt, oder
- wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat – auch, wenn es noch in Ausbildung ist.
„Hier geht es um eine geringe Zahl von Härtefällen, die aber umso ernster sind, weil diese Familien besonders von Armutsgefährdung betroffen sind“, beschreibt Gertraud Jahn das Problem. „Unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Unterhaltsvorschuss sehr häufig bei geringem Einkommen erforderlich ist. Besondere Härtefälle entstehen, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bestimmte Einkommensgrenzen geringfügig überschreitet, sodass Sozialleistungen wie z.B. die bedarfsorientierte Mindestsicherung nicht greifen. Diese Personengruppe hat weder Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz noch auf Sozialleistungen. Hier hat die Konferenz unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die augenblickliche Situation unbefriedigend ist. Sie forderte den Bund auf eine entsprechende Rechtsgrundlage im Unterhaltsrecht zur Verbesserung dieser Situation zu erarbeiten.“