Die Bürgerservicestellen des Amtes der Oö. Landesregierung bieten den Besucherinnen und Besuchern umfassende Informationen über die vielschichtigen Leistungen und Angebote. Wir bieten Ihnen Information, Ansprechpersonen und Antragsformulare zu bestimmten Situationen im Leben, die möglicherweise einen Behördenkontakt erfordern. In vielen Fällen wird der Verwaltungsweg bereits voll elektronisch bearbeitet.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Sie persönlich zu nachfolgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Bürgerinfo-Service Landhaus:
Landhausplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-0
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 14:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr
Bürgerinfo-Service Landesdienstleistungszentrum:
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-0
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 14:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr
In allen oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaften sind Bürgerservicestellen eingerichtet. Hier finden Sie Links zu den Bürgerservice-Seiten.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Braunau.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Eferding.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Freistadt.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Gmunden.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Perg.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Schärding.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.
- Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land.
Oö. Landesverwaltungsgericht
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich kontrolliert die öffentliche Verwaltung im Land Oberösterreich. Es erkennt insbesondere über Beschwerden
- gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit
- gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit
- wegen Verletzung der Entscheidungspflicht einer Verwaltungsbehörde sowie
- in sonstigen Angelegenheiten, die ihm durch Gesetz zugewiesen werden (z.B. Vergabewesen).
Für die Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich stehen (ausschließlich) folgende Möglichkeiten und Adressen zur Verfügung:
Postadresse:
Landesverwaltungsgericht Oberösterreich
Volksgartenstraße 14
4021 Linz
Allgemeine Durchwahl (+43 732) 70 75 - 0
Kanzlei (+43 732) 70 75 -180 04
Fax (+43 732) 70 75 - 218 018
E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at
Weiterführende Informationen