LR Anschober: Salzachsanierung Tittmoninger Becken-Abschlussbericht Variantenuntersuchung veröffentlicht

Landeskorrespondenz

(LK) Fünf Sanierungsvarianten, zwei davon mit Wasserkraftnutzung,  wurden in den letzten Jahren einer vergleichenden Bewertung unterzogen. Die nun im Internet veröffentlichte Untersuchung stellt die Stärken und Schwächen der Varianten objektiv gegenüber. Der Bericht wurde auf der Website des Landes für die Bevölkerung zugänglich gemacht, um v.a. den Betroffenen Informationen zum laufenden Prozess umfassend und transparent zur Verfügung zu stellen. In den nächsten Monaten wird aufbauend auf den Variantenuntersuchungen ein breit getragener Konsens zwischen allen beteiligten Stellen gesucht, damit eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden kann, welche Variante zur Umsetzung gelangt.

Der Bericht steht unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/sanierungunteresalzach .

 

Neben flussbaulichen Aspekten und Fragen der Wirtschaftlichkeit wurden in der Untersuchung auch ökologische Gesichtspunkte besonders berücksichtigt, da es sich um ein Natura-2000-Gebiet handelt. Im Sinne eines offenen Planungsprozesses wurden im Rahmen der Variantenuntersuchung alle Planungsschritte durch externe Fachleute und von Interessensvertreter/innen und NGOs im Rahmen des „Resonanzteams“ begleitet. Diese konnten sich aktiv in den Planungsprozess einbringen. Ziel war es, Entscheidungsgrundlagen zu schaffen, damit die beste Variante zur Sanierung der Salzach gefunden wird, um der fortschreitenden Flussbetteintiefung Einhalt zu gebieten, langfristig stabile, flussmorphologische Verhältnisse wiederherzustellen und das Auensystem wieder zu verbessern.

 

Gerade die Frage, ob eine Sanierung mit oder ohne Wasserkraftnutzung erfolgen soll, ist vor allem eine gesellschaftspolitische Entscheidung, bei der die ökologische Bedeutung der Salzach mit ihren Auen und der klimafreundliche Beitrag durch erneuerbare Energien abzuwägen ist. Eine Variantenentscheidung setzt eine Einigung zwischen den beteiligten Landesregierungen und Ministerien in Österreich und Bayern voraus.

 

Die Untere Salzach befindet sich seit Jahrzehnten in einem fortschreitenden Eintiefungsprozess. Ausgelöst wurde dieser durch die Regulierung der Salzach ab 1820, mit der man eine eindeutige Staatsgrenze schaffen und die Salzach für die Schifffahrt ausbauen wollte. Die Salzach hat durch die Begradigung im Lauf der Zeit den ursprünglich vorhandenen Kies über dem stark erosionsempfindlichen Seeton weitgehend abgetragen. Dadurch besteht die Gefahr eines Sohldurchschlags mit drastischen Folgen für ufernahe Häuser, vorhandene Infrastruktureinrichtungen wie Brücken und Hochwasserschutzdämme. Zudem bedroht die einhergehende Grundwasserabsenkung die Ökologie der Aue.

 

Seit 1995 befassen sich Fachleute aus Österreich und Bayern mit der komplexen Problemlage an der Salzach. In der „Wasserwirtschaftlichen Rahmenuntersuchung Salzach“ wurden Lösungen gegen die fortschreitende Sohleintiefung, aber auch zur Verbesserung der Salzachauen untersucht und mehrere Varianten entwickelt.

 

Grundprobleme sind der geringe Kieseintrag in die Strecke und das hohe Sohlgefälle. Nur etwa 30.000 m³ Kies kommen aus der oberen Salzach und der Saalach. Gleichzeitig werden jährlich aber rund 100.000 m³ ausgetragen. Da die Ufer mit Steinen fixiert sind, holt sich der Fluss dieses Material aus der Sohle. Um diesen Prozess zu bremsen, müssen Gefälle und Wassertiefe verringert werden. Querbauwerke oder Verbreiterungen des Flussbettes können dazu beitragen.

 

Für das Tittmoniger Becken und die Nonnreiter Enge –  das ist der Flussabschnitt zwischen Oberndorf/Laufen und Burghausen – wurden seit 2011 fünf unterschiedliche Sanierungsvarianten untersucht:

 

Variante A, auch als „Aufweitungsvariante“ bezeichnet, stabilisiert die Sohle durch eine wechselseitige Verbreiterung des Flussbetts von derzeit rund 100 m auf 180 bis 200 m, ergänzt durch den Bau von vier flach geneigten Rampen mit Höhen von 1,5 Metern sowie Umgehungsgerinnen mit einer Gesamtlänge von ca. zehn Kilometern. Die Aufweitung des Flussbetts erfolgt dabei weitgehend eigendynamisch durch den Fluss selbst.

 

Variante B, die sogenannte „Rampenvariante“, ist charakterisiert durch eine bogenförmige Linienführung bei gleichzeitiger Aufweitung des Flussbetts von derzeit rund 100 m auf 140 m. Die Verbreiterung des Bettes erfolgt auch hier eigendynamisch durch den Fluss selbst. Zur Sohlstabilisierung sind zusätzlich fünf Sohlrampen mit Höhen von 2,5 Metern sowie entsprechenden Umgehungsgerinnen bzw. einem Nebengewässersystem mit einer Gesamtlänge von ca. 18 Kilometern vorgesehen.

 

Variante C, auch als „Verzweigungsvariante“  bezeichnet, setzt zur Sohlstabilisierung auf eine Aufweitung analog zur Variante A, allerdings beidseitig, sowie zusätzlich auf eine Abfolge von acht breiten Seitenarmen mit einer Gesamtlänge von acht Kilometern und mit einem Durchflussanteil von 30 bis 40 % des Salzachabflusses. Die angestrebte Flussbettbreite von 160 bis 210 m wird etwa zur Hälfte maschinell hergestellt, die restliche Aufweitung erfolgt eigendynamisch. Neun sogenannte „Stützbereiche“, in denen die Flusssohle durch Grobkieszugabe in ihrer Höhenlage stabilisiert wird, sowie zwei flach geneigte Rampenbauwerke an Beginn und Ende des Tittmoniger Beckens mit Höhen von 1,5 Metern komplettieren die Maßnahmen.

 

Variante E1, die Sanierungsvariante mit energetischer Nutzung der Grenzkraftwerke (GKW), ist mit der bogenförmigen Linienführung, der eigendynamischen Aufweitung auf 140 m, und dem Nebengewässersystem weitgehend vergleichbar mit Variante B. Drei Fließgewässerkraftwerke ersetzen vier Sohlrampen der Variante B. Zusätzlich ist eine weitere Rampe erforderlich. Die abflussabhängig gesteuerten „Fließgewässerkraftwerke“ kombinieren Energieerzeugung mit Hochwasserabfuhr sowie Fisch- und Bootspassierbarkeit.

 

Variante E2, die Sanierungsvariante mit energetischer Nutzung der Bürgerkraftwerke Salzach GmbH (BKS), ist mit Variante B über weite Strecken identisch, unterscheidet sich von dieser jedoch durch zwei „Buchtenkraftwerke“, die an zwei der insgesamt fünf geplanten Rampen seitlich „andocken“.

 

Die Gesamtkosten für die öffentliche Hand bei einer 10-jährigen Bauzeit betragen je nach Variante zwischen 70 und 100 Millionen Euro.