Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at • www.bh-steyr-land.gv.at

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Bewilligung für Hochzeitsschießen

Das sogenannte „Brautaufwecken“ oder „Hochzeitsschießen“ ist grundsätzlich zu melden oder zu bewilligen.

Ob Meldungen bei der zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion ausreichend sind oder eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land notwendig ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial.

Das Böllerschießen mit Pulverladungen (Böllerkanonen) ist bewilligungspflichtig und bedarf einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft als Pyrotechnikbehörde gemäß § 29 Pyrotechnikgesetz.

Das Schießen mit Gasladungen (Gas-Sauerstoffgemisch) unterliegt nicht dem Pyrotechnikgesetz, sondern hinsichtlich eventueller ungebührlicher Lärmerregung dem § 3 Oö. Polizeistrafgesetz.

Beim Schießen mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 bis F4 sind die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes (insbesondere grundsätzliches Verbot für die Kategorie F2 im Ortsgebiet) gemäß § 38 zu beachten. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 bedarf es einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde (nur für ausgebildete Pyrotechniker möglich).

Bei jedem Hochzeitsschießen jedenfalls grundsätzlich Folgendes beachten:

  1. Das Hochzeitsschießen bei der örtlich zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion   melden bzw. beim Schießen mit einer Böllerkanone bei der Bezirkshauptmannschaft um Bewilligung ansuchen.
  2. Das Hochzeitsschießen frühestens um 06:00 Uhr beginnen.
  3. Nur zertifizierte pyrotechnische Artikel vom Fachhändler verwenden, dieser berät auch über die notwendigen Sicherheitsbestimmungen.
  4. Die entsprechenden Sicherheitsabstände einhalten.
  5. Die unmittelbare Nachbarschaft vom beabsichtigten Schießen verständigen.
  6. Das Schießen nicht in der unmittelbaren Nähe von Wäldern bei Trockenphasen oder sonst erhöht entzündbarem und brennbarem Umfeld durchführen.
  7. Wenn es in der Nähe eine Tierhaltung gibt, den Tierhalter vorher verständigen.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land • Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
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