Meistens darf diese Bescheinigung bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Ausgestellt werden kann eine Strafregisterbescheinigung nur auf Antrag der betreffenden Person beim Gemeindeamt bzw. in Statutarstädten beim Stadtpolizeikommando.
Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land ist nicht berechtigt Strafregisterbescheinigungen auszustellen. Auch die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" wird beim Gemeindeamt oder Stadtpolizeikommando ausgestellt. Diese gibt darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht. Bei der Antragstellung ist anzugeben, für welchen Zweck die Strafregisterbescheinigung benötigt wird. Der Verwendungszweck wird auf der Bescheinigung angeführt.
Für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung fallen Gebühren in der Höhe von 30,70 Euro an.
Beachten Sie, dass die Gemeinden bei denen der Antrag eingebracht wird, keinen direkten Zugriff auf Strafregisterdaten haben und es daher in manchen Fällen zu einer Wartezeit von mehreren Tagen kommen kann.