Notruf-Information
Egal, welche Notrufnummer gewählt wird, der Hilferuf muss immer so präzise wie möglich formuliert werden. Je genauer und richtiger die Situationsschilderung, desto gezielter kann Hilfe zum Unfall- bzw. Einsatzort geschickt werden.
Denken Sie dabei an die 6 "W's":
- WER ruft an?
- WO ist der Unfallort (Adresse, Kilometer etc.)?
- WAS ist passiert (Verkehrsunfall, Brand etc.)?
- WANN (in etwa Zeitpunkt des Ereignisses)?
- WIEVIELE Verletzte gibt es?
- WIE ist es
Allgemein
Das Land OÖ betreibt seit Juni 2014 das „Krisen- und Katastrophenschutzportal des Landes OÖ", um die Bevölkerung im Einsatzfall über aktuelle Ereignisse und Gefahren informieren zu können!
Eine Katastrophe ist ein Ereignis, das in außergewöhnlichem Umfang Personen- oder Sachschäden verursacht.
Die Katastrophenhilfe umfasst:
- den Katastrophenschutz, das sind alle Maßnahmen zur Verhütung, Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen
- den Katastrophenalarm, das ist die Warnung der Bevölkerung und Alarmierung der Einsatzkräfte
- den Katastropheneinsatz, das sind alle Maßnahmen zur Abwehr unmittelbar bevorstehender bzw. die die Bekämpfung bereits eingetretener Katastrophen und Schadensereignisse
Zivilschutz SMS-Service
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Zivilschutz SMS-Service Anmeldung
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Hier können Sie sich zum Zivilschutz-SMS anmelden. Mit diesem für Sie kostenlosen Service erhalten Sie im Katastrophenfall wichtige Informationen von Ihrer Gemeinde.
Sirenensignale
Sirenensignale für den Zivilschutz- und Katastrophenfall
Am ersten Samstag im Oktober erfolgt in ganz Österreich ein Zivilschutz-Probealarm! Nutzen Sie diesen Tag auch für einen Stresstest und überprüfen Sie Ihre Sicherheitseinrichtungen im Haushalt sowie Ihren Lebensmittel- und Getränkevorrat.
Rechtsgrundlagen
Bezirks-Krisenmanagement
Zur Bekämpfung von Schadensereignissen, die über das Gemeindegebiet hinausgehen oder die von der Gemeinde mit eigenen Mitteln nicht mehr bewältigt werden können (sogenannte Katastrophen oder Großschadensereignisse) wird bei der Bezirkshauptmannschaft ein Krisenstab eingerichtet. Die Bezirkshauptfrau/Der Bezirkshauptmann fungiert als Einsatzleiterin/Einsatzleiter, sie/er hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, welche der Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung einer Katastrophe dienlich ist. Im Bedarfsfall kann auch das Bundesheer zur Assistenzleistung herangezogen werden.
Gesetzlich geregelt wird diese Zuständigkeit durch das Oö. Katastrophenschutzgesetz des Landes Oberösterreich.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden moderne EDV-technische Mittel (Katastrophenschutzplan -Datenbank mit objekt- und anlassbezogenen Informationen, CERM - Crisis & Emergency Response Manuel, DORIS - Digitales Oberösterreichisches Raumordnungs Informationssystem) eingesetzt.
Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen
Nähere Informationen zu diesem Thema finden auf der Homepage des Bundesministerium für Inneres sowie auf der Homepage des Zivilschutzverbandes.