Bezirkshauptmannschaft Freistadt
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Bei Auffinden von Kriegsrelikten

Das Österreichische Bundesheer, Kommando Streitkräftebasis, informiert über Vorfälle im Bereich der Auffindung von explosiven Kriegsrelikten durch Privatpersonen im öffentlichen Gelände.

Mit Stichtag 14. Dezember 2019 trat die Änderung des österreichischen Waffenrechtes – Teil 2 - in Kraft, wonach es für die darin angeführten neuen Regelungen gemäß § 58 WaffG Übergangsbestimmungen gibt.

Das heißt, dass für die Registrierung von

  • Flinten /frühere Kat. D-Waffen),
  • großen Magazinen,
  • Salutwaffen,
  • deaktivierten Schusswaffen (betrifft jene, die nach dem 08.04.2016 gemäß der Durchführungsverordnung - EU 2015/2403 deaktiviert worden sind)
  • wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen - Rahmen und Gehäuse 

im Zentralen Waffenregister (ZWR) eine Übergangsfrist bis 13. Dezember 2021

festgelegt wurde.

Flinten (früher Kat. D), müssen durch den Waffenfachhandel registriert werden. Alle anderen sind bei der Waffenbehörde (Bezirkshauptmannschaft) zu melden. Allenfalls hat ein Eintrag in ein bestehendes oder die Ausstellung eines neuen Waffendokumentes zu erfolgen.

Wer die Registrierung bzw. Meldung unterlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Der Strafrahmen reicht bis 360 Euro.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

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