Mit Erlassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) BGBl.Nr. 102/2002, wurde dem Wunsch nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Behandlungs- bzw. Aufzeichnungspflichten für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Rechnung getragen.
Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung
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Abfall.
Abfallvermeidung und Rohstoffrückgewinnung sind zentrale Ziele für eine Ressourcen schonende und ökonomische Abfallwirtschaft in Oberösterreich.