Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
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Abfall, Entsorgung

Mit Erlassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) BGBl.Nr. 102/2002, wurde dem Wunsch nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Behandlungs- bzw. Aufzeichnungspflichten für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Rechnung getragen.

Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

  • Abfall.

    Abfallvermeidung und Rohstoffrückgewinnung sind zentrale Ziele für eine Ressourcen schonende und ökonomische Abfallwirtschaft in Oberösterreich.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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