Mit der Novelle der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung kommen neue Verpflichtungen auf die Imkerinnen und Imker zu
Wer ist meldepflichtig?
Jede Person bzw. jeder Betrieb, der bereits Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt, ist meldepflichtig. Die Registrierungspflicht besteht bereits ab der Haltung eines Bienenvolkes. Die Registrierungspflicht beginnt mit 1. April 2016.
Welche Imker- Kategorie unterscheiden sich?
Altimker: Imker die vor dem 1. April 2016 schon Bienen gehalten haben Imker, die von den Ortsgruppen gemeldet werden
Imker, die sich selbst melden
Neueinsteiger: Beginn der Imkerei ab 1. April 2016
Was ist zu melden?
Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen der Registrierung des Imkerbetriebs (Meldeblock 1) und den laufenden Meldungen zu Bienenständen sowie die Stichtagserhebungen (Meldeblock 2) im Frühjahr und Herbst jeden Jahres.
Registrierung – ab 1. April 2016 - Meldeblock 1
Folgende Daten sind für die Registrierung relevant:
LFBIS/ VIS Registrierungsnummer (wenn bereits vorhanden)
Vorname, Nachname, Geburtsdatum
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
Kommunikationsdaten (Telefonnummer, Mail)
Aktualisierung über Ortsgruppen (ja/nein- falls ja: Vereinsregistrierungsnummer und Vereinsname)
Welche Meldewege sind möglich, welche Meldefristen sind zu beachten?
1) Altimker:
a) Meldung über die Ortsgruppe (über Landesverbände an Statistik Austria) → bis 30.06.2016:
b) Altimker, die sich selbst melden:
Registrierung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ab 01.04.2016 per VIS Registrierungsformular:
→ bis 31.12.2016
2) Neueinsteiger:
Meldung mit Registrierungsformular entweder bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder ab 01.01.2017 bei einer Ortsgruppe, die dieses Service anbietet.
Ab 01.01.2017 werden die Neueinsteiger direkt auf der Bezirksverwaltungsbehörde ins VIS eingetragen.
→ innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme der Bienenhaltung (Neueinsteiger bis 31.12.2016 via Registrierungsformular bei der BVB)
Verortung der Bienenstände und Stichtagserhebung ab 01.Jänner 2017- Meldeblock 2
Imker- Kategorien
A) Imker, deren Meldungen stellvertretend über die Ortsgruppe erfolgen
B) Imker, die Meldungen selbst durchführen
Meldewege: Versand der Zugriffsdaten erfolgt ab dem 4. Quartal 2016
entweder an den Verantwortlichen der jeweiligen Ortsgruppe, oder direkt an die Imker, die ihre Meldungen selbts durchführen.
Meldefristen:
jede Neuaufnahme der Imkerei muss innerhalb von 7 Tagen vom Imker
entweder ins VIS eingetragen werden (Imker, die Meldungen selbst durchführen)
oder nachweislich der zuständigen Ortsgruppe bekannt gegeben werden (Imker, die Meldungen über die Ortsgruppe duchführen lassen).
Zwei Mal pro Jahr Aktualisierung der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke im VIS
Stichtage:
30. April (bis spätestens 30. Juni einzutragen) und
31. Oktober (bis spätestens 31. Dezember einzutragen).
Die Aufgabe der Imkerei muss bis spätestens 1. April des Folgejahres im VIS, je nach gewählten Meldeweg durch die Ortsgruppe oder den Imker selbst eingetragen werden.
Weiterführende Informationen