Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at • www.bh-gmunden.gv.at

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Vogelgrippe – Geflügelpest – Aviäre Influenza

Neue Festlegung von Risikogebieten per 06.11.2024 – Aktuelle Informationen

Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen

In den vergangenen Wochen wurden mehrere Fälle von HPAI (Hochpathogene Aviäre Influenza) bei Wildvögeln in einigen Bundesländern sowie Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen ebenfalls in mehreren Bundesländern festgestellt.

Aufgrund dessen wurden in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN) mit der „Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes“ Regionen mit einem erhöhten bzw. stark erhöhten Risiko definiert.

Für Oberösterreich wurden in § 1 B der oben genannten Kundmachung die folgenden Bezirke als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt: Braunau, Grieskirchen, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis, Schärding und Wels-Land.

Alle anderen Bezirke und damit auch der Bezirk Gmunden (mit allen 20 Gemeinden) wurden gemäß § 1 A der Kundmachung als Gebiete mit erhöhtem Risiko definiert.

In Gebieten mit erhöhtem Risiko sind Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 der Vogelgesundheitsverordnung (VGV) einzuhalten. Mehr dazu lesen Sie im unten angeführten Link „Information für Geflügelhalter in Gebieten mit erhöhtem Risiko“.

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gemäß § 8 Abs. 2 VGV eingehalten werden.
Dies trifft auf den Bezirk Gmunden derzeit nicht zu.

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

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