Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
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Geflügelpest (Aviäre Influenza - „Vogelgrippe“)

Novellierung der Geflügelpest-VO v. 03.06.2024 - Aufhebung der Risikogebiete

Mit In-Kraft-Treten der 4. Novelle der Geflügelpest-Verordnung am 4. Juni 2024 wurden sämtliche Risikogebiete aufgehoben.

Es gibt daher bezüglich der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für HalterInnen von Geflügel. Dennoch ist es aus fachlicher Sicht dringend erforderlich die grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das passive Wildvogelmonitoring und damit die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) bleiben weiterhin bestehen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Weiterführende Informationen

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