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Geschwindigkeitsbeschränkung bei LKW-Kontrollplatz Kematen (A8 Innkreisautobahn) ordnungsgemäß

Landesverwaltungsgericht entscheidet: Überholverbot sowie die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ordnungsgemäß kundgemacht.

Am LKW Kontrollplatz Kematen an der A8 der Innkreisautobahn werden regelmäßig Kontrollen von Schwerfahrzeugen durchgeführt. Die Verkehrsausleitung auf den Kontrollplatz und von diesem heraus erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit mittels Überholverbot sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen (in drei Schritten auf 100, 80 und 60 km/h) auf den Überkopfportalen über Wechselverkehrszeichen.


Eine PKW-Lenkerin wurde während einer Ausleitung von Lastkraftwagen von einer Radarkontrolle bei einer angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h im betroffenen Streckenabschnitt  auf dem linken Fahrstreifen mit 114 km/h erfasst. Gegen den erlassenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen erhob die Lenkerin Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht und begehrte dessen Aufhebung.

Insbesondere brachte sie vor, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für den rechten Fahrstreifen angezeigt gewesen wäre und nur für den auf den Kontrollplatz auszuleitenden LKW-Verkehr gegolten habe.

 

Die Ausführungen im Rahmen der mündlichen Verhandlung sowie die Videoaufzeichnung des Streckenabschnittes ergaben, dass die Ausleitung und die damit einhergehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen aktiviert waren und es keinen ersichtlichen Grund für die Annahme gab, dass die Verkehrsbeschränkung nur für einen eingeschränkten Fahrzeugkreis (im gegenständlichen Fall die Lastkraftwagen) bestimmt war.

 

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich kam daher zum Ergebnis, dass das Überholverbot sowie die Geschwindigkeitsbeschränkungen ordnungsgemäß kundgemacht waren und die Beschwerde dem Grunde nach abzuweisen war.

 
Der genaue Wortlaut der Entscheidung kann im Internet unter dem angeführten Link abgerufen werden.

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