Als Lenker im Fahrdienst des Taxi-Gewerbes (Taxilenker) dürfen nur Personen tätig werden, die einen "Taxilenkerausweis" besitzen. Den Ausweis hat die nach dem Standort des Gewerbebetriebes, in dem die Taxilenkertätigkeit ausgeübt werden soll, örtlich zuständige Behörde auszustellen.
Voraussetzungen für Ausstellung des Taxilenkerausweises:
- der Bewerber eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzt und sich nicht im Probezeitraum befindet
- nachweist, dass er mindestens das Jahr vor der Antragstellung hindurch Kraftfahrzeuge, ausgenommen Zugmaschinen, tatsächlich gelenkt hat
- körperlich so leistungsfähig ist, dass Gepäckverladung möglich ist
- vertrauenswürdig ist; Erhebungszeitraum ist 5 Jahre vor Antragstellung
- das 20. Lebensjahr vollendet hat
- die Taxilenkerprüfung erfolgreich abgelegt hat
- Nachweis über die Unterweisung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalles im Ausmaß von mind. 6 Stunden
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises
- Kopie des Führerscheines
- Prüfungszeugnis über abgelegte Taxilenkerprüfung
Gebühr:
Bundesabgabe 26,40 Euro
Verwaltungsabgabe 21,80 Euro