Bezirkshauptmannschaft Gmunden
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Führerschein mit 17 (L17)

Die Führerscheinausbildung für die Klasse B kann bereits mit 15,5 Jahren begonnen und die praktische Fahrprüfung ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Die Führerscheinausbildung für die Klasse B kann bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden und die praktische Fahrprüfung ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

 

Dazu ist jedoch eine Bewilligung für die Ausbildungsfahrten erforderlich. Der Bewerber bzw. die Bewerberin um die Lenkberechtigung sowie sein Begleiter bzw. seine Begleiterin müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für den Bewerber bzw. die Bewerberin:

  • Mindestalter 15,5 Jahre
  • Verkehrszuverlässigkeit
  • die erforderliche geistige und körperliche Reife
  • gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen
  • Namhaftmachen von einer oder zwei Personen, die ihn bzw. sie bei Ausbildungsfahrten begleiten
  • Zustimmung des bzw. der Erziehungsberechtigten, wenn dieser bzw. diese nicht selbst begleitet

Voraussetzung für den Begleiter bzw. die Begleiterin:

  • Besitz eines Führerscheines der Klasse B seit mindestens 7 Jahren
  • Fahrpraxis während der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
  • kein schwerer Verstoß gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen innerhalb der
    letzten 3 Jahre
  • besonderes Naheverhältnis zum Bewerber bzw. zur Bewerberin
  • Zustimmung des bzw. der Erziehungsberechtigten, falls dieser bzw. diese nicht selbst begleitet
  • innerhalb von 12 Monaten dürfen nur zwei Bewerber bzw. Bewerberinnen unentgeltlich begleitet werden.

Ausstattung des Ausbildungsfahrzeuges:

Das Ausbildungsfahrzeug muss entsprechend gekennzeichnet sein:

  • hellblaues Schild mit weißer Aufschrift "L17" (160 x 320 mm)
  • weißes Schild mit schwarzer Aufschrift "Ausbildungsfahrt"

Alkoholgrenze während der Ausbildungsfahrten:

Während der Ausbildungsfahrten dürfen sowohl der Bewerber bzw. die Bewerberin als auch  die Begleitperson einen Alkoholgehalt von höchstens 0,1 Promille im Blut haben.


Benötigte Unterlagen:

  • Bewerber bzw. Bewerberin:

    • Antragsformular
    • Bestätigung über das Vorhandensein der erforderlichen geistigen Reife und sozialen Verantwortung (durch Unterschrift des bzw. der Erziehungsberechtigten auf dem Antragsformular oder durch Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle)
    • amtlicher Lichtbildausweis oder Geburtsurkunde
    • ein Passfoto (35 x 45 mm Hochformat) vom Fotofachhandel
    • ärztliches Gutachten (Nicht älter als 18 Monate  und nur von einem sachverständigen Arzt oder einer sachverständigen Ärztin ausgestellt; Liste liegt bei den Bezirkshauptmannschaften auf.)
    • Bestätigung der Fahrschule über die Absolvierung der Mindestschulung
  • Begleiter bzw. Begleiterin:

    • Erklärungen im Antragsformular:
      • Naheverhältnis zum Bewerber bzw. zur Bewerberin
      • Zustimmung des bzw. der Erziehungsberechtigten, falls dieser bzw. diese nicht selbst begleitet
    • Führerschein
    • Nachweis der Fahrpraxis innerhalb der letzten 3 Jahre (z.B. Zulassungsschein, Bestätigung durch Dienstgeber bzw. Dienstgeberin)
       
  • Kosten:

 

 

Für die Bewilligung zu Ausbildungsfahrten:    35,10 Euro

 

 

Für die Ausstellung des Führerscheines:
Pauschalgebühr 60,50 Euro
Zusätzliche Gebühren:
Ärztliches Gutachten 35,00 Euro
Prüfungsgebühr 60,00 Euro

                

Vorgangsweise:

 

Vor der Antragstellung auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten und Erteilung einer vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B muss der Bewerber bzw. die Bewerberin eine Mindestschulung in einer Fahrschule absolvieren.

 

Die Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson sind in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Insgesamt müssen 3.000 km gefahren werden.

 

Nach 1.000 bzw. 2.000 km Ausbildungsfahrt ist jeweils eine begleitende Schulung in einer Fahrschule zu absolvieren. An diesen beiden Schulungen müssen sowohl der Bewerber bzw. die Bewerberin als auch der Begleiter bzw. die Begleiterin teilnehmen. Nach mindestens 3.000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

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