Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Silvester mit sicherem Feuerwerk feiern

Bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern kommt es immer wieder zu schweren Unfällen mit Verletzten oder gar Toten sowie zu Sachbeschädigungen. Um unfallfrei in das Neue Jahr zu starten, gilt es bestimmte Regeln einzuhalten.

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist im Pyrotechnikgesetz geregelt.

 

  • Es dürfen nur in Österreich zugelassene Knall- und Feuerwerkskörper verwendet werden.
  • Diese müssen ein CE-Prüfzeichen und eine 10-stellige Registernummer aufweisen.
  • Es müssen darauf auch der Name und Adresse des EU-Herstellers oder EU-Importeuers, Name und Typ des Gegenstandes, die Kategorie samt Nettoexplosivmasse, eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung sowie ein Mindestsicherheitsabstand und die Altersgrenze für die Verwender angeführt sein.
  • Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur einzeln und voreinander getrennt gezündet werden.
  • In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten, sowie innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände generell verboten. Außerdem ist die Verwendung im Ortsgebiet verboten, sofern nicht der Bürgermeister bestimmte Ortsteile mittels Verordnung vom Verbot ausgenommen hat.
  • Beim Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand und eine geeignete Abschussvorrichtung zu achten. Freistehende Flaschen sind untauglich, da die Abschussvorrichtung so fixiert sein muss, dass sie nicht umfallen kann.
  • Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abheben, darf er keinesfalls nachgezündet werden.
  • Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten und mindestens 30 Minuten zu warten.
  • Es darf keinesfalls von oben in das Abschussrohr geblickt werden – große Gefahr schwerer Verletzungen !

 
 
Feuerwerkskörper werden dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels entsprechend unterteilt in:
 
Kategorie F1: geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärmpegel; z.B. Knallerbsen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerke; dürfen auch in geschlossenen Räumen verwendet werden. Diese Kategorie darf nur von Personen besessen und verwendet werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
 
Kategorie F2: geringe Gefahr, geringer Lärmpegel; z.B. Miniraketen, Feuertöpfe; nur Verwendung im Freien, jedoch im Ortsgebiet verboten. Für bestimmte Teile des Ortsgebietes kann der Bürgermeister eine Ausnahme vom Verbot verordnen. Diese Kategorie darf nur von Personen besessen und verwendet werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
 
Kategorie F3 und F4: mittlere bis hohe Gefahr, hoher Lärmpegel. Diese Kategorien dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Pyrotechnikausweis sowie einen behördlichen Bewilligungsbescheid besitzen.
 
Pyrotechnische Artikel dürfen niemals unter Alkoholeinfluss verwendet werden !!!

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
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