Die im gesamten Bezirk entstandenen Schadflächen durch Borkenkäfer und Sturm oder Schneedruck sind nach den Bestimmungen des Forstgesetzes innerhalb von 5 Jahren (bei zu erwartender Naturverjüngung innerhalb von 10 Jahren) wieder zu bewalden.
Vor dem Hintergrund der absehbaren Klimaerwärmung sind jetzt Mischungen aus standortsangepassten Laub- und Nadelholzarten mehr denn je gefragt. Nur so können leistungsstarke Folgebestände möglichst stabil gegen Schädlinge, Sturm, Hitze und Trockenheit aufwachsen.
Die Baumartenwahl muss sich sehr stark am vorhandenen Boden orientieren, der von tonig bis schottrig-sandig variieren kann. Auch der Wasserhaushalt ist ein maßgeblicher Faktor für die passende Baumart.
Standortgerechte und klimafitte Mischwaldaufforstungen werden derzeit sehr gut gefördert.
Voraussetzung für eine Förderung sind jedoch die rechtzeitige Antragstellung und Bewilligung vor der Aufforstung und die passende Baumartenwahl.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Materie wird eine Beratung durch den Bezirksförster der Bezirkshauptmannschaft oder durch den Forstberater der Landwirtschaftskammer dringend empfohlen.
BH Grieskirchen: Ing. Daniel Pacher, 0664/60072-64422
BH Eferding: Lorenz Birgmayr-Lechner, 0664/60072-64423
Zur Eindämmung weiterer Borkenkäfervermehrung ist die gründliche Kontrolle der Wälder noch in den Wintermonaten erforderlich. Im Bereich alter Käfernester wird die Vorlage von Fangbäumen ab zirka Anfang April empfohlen. Dazu sollen gesunde, vitale Bäume mit Brusthöhendurchmessern über 20 cm verwendet werden. Bitte nehmen Sie auch vor einer Fangbaumvorlage Kontakt mit dem Bezirksförster auf. Ab 17 Stück vorgelegter Fangbäume (für Buchdrucker) ist auch die Fangbaumvorlage förderbar.