Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at • www.bh-gmunden.gv.at

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Abmelden eines Kraftfahrzeuges

Das zugelassene Fahrzeug kann vorübergehend oder endgültig bei der Zulassungsstelle eines Versicherers abgemeldet werden.

Das zugelassene Fahrzeug kann vorübergehend oder endgültig bei der Zulassungsstelle eines Versicherers abgemeldet werden. Dabei ist es möglich, das Kennzeichen für höchstens 6 Monate reservieren zu lassen.

Benötigte Dokumente:

  • Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn die Abmeldung nicht persönlich erfolgt)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten:

Es fallen keine Gebühren an.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

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