Aufgrund der insgesamt wärmeren Witterung und der geringen Anzahl an aufgefundenen Wildvögeln, bei denen Geflügelpest festgestellt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die größte Gefahr für einen Eintrag der Tierseuche in den Hausgeflügelbestand saisonbedingt vorüber ist. Daher wurden die Risikogebiete entsprechend angepasst.
Jene Gebiete in Oberösterreich mit stark erhöhtem Risiko wurden herabgestuft zu Gebieten mit erhöhtem Risiko. Ganz Österreich ist nun als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko festgelegt. Es besteht somit österreichweit keine Stallpflicht mehr.
Folgende Maßnahmen bleiben aufrecht (Gebiete mit erhöhtem Risiko)
- Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein
- Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
- Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
- Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden
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