Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Kinder- und Jugendhilfe

 

Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:

 

Familienstützende Hilfen - Erziehungshilfe - Soziale Dienste:

  • Ansprechpartner für hilfesuchende Kinder und Jugendliche
  • Beratung und weiterführende Hilfen für Eltern und AlleinerzieherInnen bei Schwierigkeiten mit Kindern innerhalb der Familie, im Kindergarten und in der Schule, im Freundeskreis, am Arbeitsplatz usw.
  • Erziehungsberatung und psychologische Beratung
  • Beratung und Hilfe für werdende Eltern (besonders für alleinstehende werdende Mütter)
  • Beratung und weiterführende Hilfe in familiären Krisensituationen
  • Information und Beratung über Kinderbetreuungseinrichtungen, Familienurlaub, Erholungsaktionen, Behinderteneinrichtungen - Frühförderung und Heilpädagogik, Kinder- und Jugendheime, Wohngemeinschaften
  • Auswahl und Betreuung von Pflege- und Adoptiveltern und Tagesmütter
  • Vermittlung von Pflege- und Adoptivkindern
  • Bereitstellung von sozialpädagogischen FamilienhelferInnen
  • Beratung "Rund um die Geburt und die ersten Lebensjahre"
  • Mutterberatung, Erfahrungsaustausch, Stillberatung, Beratung für Eltern behinderter Kinder, Psychologische Beratung, Familienberatung und Telefonhilfe im Eltern-Kind-Zentrum Ried i.I.
  • Mutterberatung in den Gemeinden
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Vorträge im Eltern-Kind-Zentrum Ried i.I.

Rechtsberatung-Vaterschaft-Unterhalt

  • Unterhaltsregelungen für eheliche und uneheliche Kinder (inkl. Unterhaltsvorschuss)
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber den Unterhaltspflichtigen im In- und Ausland für eheliche und uneheliche Kinder
  • Vertretung des Kindes vor Gericht bei Vaterschaftsprozessen und bei Bestreitung der ehelichen Geburt
  • Information über die elterlichen Rechte und Pflichten
  • Information über die rechtliche Situation bei Scheidung/Trennung (Besuchsrecht, Unterhalt), Tod eines Elternteiles (Erbrecht, Waisenrente)
  • Information über die rechtlichen Schritte bei Adoption
  • Rechtshilfe für Kinder und Jugendliche

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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