Von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden ist heuer wieder eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden erlassen worden.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
Weiterführende Informationen
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Waldbrandschutz-Verordnung 2025 - Bezirk Gmunden
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 – Bezirk Gmunden)