Alle Personen werden - ähnlich wie bei den Gerichten und Flughäfen - auf gefährliche Gegenstände und Waffen (Schusswaffen, Messer, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagringe etc.) kontrolliert.
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Gegenstände und Waffen in das Amtsgebäude nicht mitgenommen werden dürfen!
Diese Maßnahme erfolgt zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Bediensteten.
Für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten - insbesondere Wartezeiten - bitten wir um Verständnis.
Hausordnung