Viele Tierbesitzer möchten ihren Katzen ermöglichen, dass sie im Freien die Gegend erkunden können. Bei regelmäßigem Freilauf für Katzen sind allerdings die tierschutzrechtlichen Regelungen, die in ganz Österreich gelten, zu beachten. Diese besagen, dass Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastriert werden müssen, sofern sie nicht zur Zucht verwendet werden. Das gilt ausnahmslos für alle in Österreich gehaltenen Katzen.
Diese verpflichtende Kastration von Katzen verhindert eine ungewollte Vermehrung. Zudem hat sie auch viele Vorteile für die Gesundheit und das Verhalten der Tiere (z.B. geringeres Risiko für hormonell bedingte Erkrankungen wie Gesäugetumore oder Zysten, weniger übelriechendes Markieren oder weniger Herumstreunen).
In Österreich leben viele verwilderte ehemalige Hauskatzen, die nicht kastriert wurden und entlaufen sind. Diese Streunerkatzen vermehren sich unkontrolliert, wodurch viel Tierleid entsteht. Nur durch eine konsequente Kastration von Katzen kann verhindert werden, dass neue Katzen zur bestehenden Streunerkatzen-Population hinzukommen. Die Kastration der eigenen Katzen ist somit auch ein wichtiger Beitrag jedes einzelnen Katzenhalters zur Lösung der Streunerkatzenproblematik und zu einem aktiven Tierschutz.
Von der verpflichtenden Kastration ausgenommen sind nur Katzen einer bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat gemeldeten Zucht, die mit Mikrochip gekennzeichnet
Zusammenfassend kann man also sagen: Die Kastration von Katzen stellt einen wichtigen Beitrag zum aktiven Tierschutz dar. Sie erhöht die Lebenserwartung der Tiere, hat viele Vorteile für deren Gesundheit und ist außerdem für Katzen mit Zugang ins Freie verpflichtend.