Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Überstellungskennzeichen

Überstellungskennzeichen können für zugelassene bzw. nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger zur vorübergehenden Benutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr beantragt werden, wenn deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden.

Diese Überstellungskennzeichen gelten maximal 21 Tage.

Hinweis: Bei der Überstellung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland  ist zu beachten, dass der ausländische Staat (beispielsweise Deutschland) oftmals das österreichische Überstellungskennzeichen nicht anerkennt und ein eigenes Kennzeichen für die Ausfuhr des Fahrzeuges verlangt.

Zuständige Stelle:

Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Dokumente:

  • Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (max. 21 Tage)
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Typenschein oder ausländisches Fahrzeugdokument (bei einem selbst importierten Kraftfahrzeug)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich beantragt wird)

Kosten:

Überstellungskennzeichentafeln: 17,40 Euro
Bearbeitungsleistung der Versicherung: 39,30 Euro
Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
Kaution für die Kennzeichentafel:
(bei Rückgabe der Kennzeichentafel innerhalb eines Jahres wird der Betrag rückerstattet)
36 Euro

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich