Für die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen auf der Straße (Wettfahrten, Wettläufe udgl.) ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.
Voraussetzungen:
Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt oder die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gewährleistet werden kann.
Zu diesem Zweck kann die Behörde mit Bescheid auch entsprechende Auflagen vorschreiben.
Gegebenenfalls kann eine Straße für die Dauer der Veranstaltung ganz oder teilweise für den Verkehr gesperrt werden.
Für die Veranstaltung wird in der Regel auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden verlangt.
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit der Behörde richtet sich nach dem Bereich der Veranstaltung:
- innerhalb des Bezirkes: Bezirkshauptmannschaft
- über zwei oder mehrere Bezirke: Landesregierung
Kosten:
Stempelgebühr: | 14,30 Euro |
Verwaltungsabgabe | |
mit KFZ | |
a) wenn die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist | |
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78,00 Euro |
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52,00 Euro |
b) wenn die Landesregierung zuständig ist | |
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118,00 Euro |
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78,00 Euro |
ohne KFZ | 16,00 Euro |